Betriebssportkreisverband Duisburg e.V.

    Verband für Breiten-, Freizeit- und Betriebssport 

 

                 Finanzordnung

 

§1 Allgemeines 

  1. Die Einnahmen und Ausgaben des Betriebssportkreisverbandes Duisburg regeln sich nach dieser Finanzordnung.
  2. Beiträge und Gebühren werden mit der Jahresrechnung eingezogen (Zustellung der Rechnung bis zum 15. Januar des Geschäftsjahres). Die Rechnungs-Nr. und die Vereinskennzahl sind identisch. Auf Überweisungs- und sonstigen Zahlungsbelegen diese Kennzahl bitte immer angeben, dann sind Abkürzungen erlaubt. Beiträge und Gebühren sind satzungsgemäß am 01. Jan. des Geschäftsjahres fällig; letzter Einzahlungstermin ist der 28. Febr. des Geschäftsjahres.
  3. Zur Sicherstellung der finanziellen Funktion sollte eine Sicherheitsrücklage gebildet und in Sparbriefen angelegt werden, deren Kündigungsfristen längstens drei Monate betragen dürfen
  4. Der Vorstand kann dem Kassenwart / Geschäftsführer für die Abwicklung der lfd. Geschäfte, die dann nur per Homebanking ausgeführt werden dürfen, das alleinige Verfügungsrecht über das BKV – Konto übertragen. Die Höhe der Überweisungen per Homebanking darf in diesen Fällen EUR Eintausend nicht überschreiten. Beträge über EUR Eintausend (Überweisungen, Barschecks, Auszahlungsbelege) müssen weiterhin von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes unterschrieben sein.
  5. Die Mitglieder des Vorstandes, der Fachschafts-Ausschüsse, der Spruchkammer, des Ehrenrats sowie die Kassenprüfer erhalten Reisekosten und Spesen. Der Vorstand kann im Einzelfall bestimmte Mitglieder, die mit besonderen Aufgaben betraut sind, in diese Regelung einbeziehen.

§2 Fachausschüsse

  1. Den Fachausschüssen werden basierend auf Erfahrungswerte der Vorjahre, unter Berücksichtigung der BKV- Kassenlage, der Teilnehmerzahlen, den sportlichen Angeboten (Effektivität der Abteilung) begrenzte Geldmittel aus der BKV-Kasse zur Verfügung gestellt und im Haushaltsplan dokumentiert. Darüber hinaus gehende Ausgaben der Fachschaft müssen über Start- oder sonstige Beteiligungsgebühren finanziert werden ( s. § 10 BKV DU – Satzung). 
  2. Startgelder und Gebühren: Aufgrund der unterschiedlich hohen Kosten kann keine verbindliche Regelung für alle Sportarten vorgeschrieben werden. Die Startgebühren müssen / sollten grundsätzlich alle anfallenden Kosten einer Veranstaltung decken. Für Punkt- und Stadtpokalspielrunden, Kreismeisterschaften, Traditions- / Gedächtnisturniere des BKV DU [Z.Z.: Karl Hönke (Fußball) Otto Evrard (Kegeln) Eduard op de Hipt (Tennis) Obleuteturnier (TT)] sind bereits im Haushaltsplan Kosten für Ehrenpreise und Aufwandsentschädigungen der Turnierleitung, berücksichtigt.
  3. Fachausschüsse sind berechtigt Startgelder und Gebühren zu ausgeschriebenen Veranstaltungen ihrer Abteilung direkt von den Teilnehmern zu kassieren, und diese zur Begleichung der Ausgaben (Platz-, Hallen-, Bahngebühren, Ehrenpreise, Fahrtkosten der Turnierleitung, Schirigebühren) zu verwenden. Einnahmen u. Ausgaben einer Fachschaft müssen in detaillierten Kostenaufstellungen dokumentiert werden. Veranstaltungen (z.B. Traditionsturniere) die voraussichtlich einen Minussaldo zu Lasten der BKV- Kasse verursachen werden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.
  4. Ordnungsgebühren, die im Rahmen einer Beschlussfassung durch den Fachausschuss anhängig sind, müssen über das BKV- Konto eingezahlt werden (Einspruchsfristen beginnen / enden mit dem Einzahlungstermin).
  5. Einheitliche Formblätter zur Abrechnung mit der Hauptkasse, bzw. Einziehung der Ordnungsgebühren stellt der Vorstand zur Verfügung (auch auf Datenträger erhältlich).

§3 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.

§4 Haushaltsplan

  1. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben. Im Haushaltsplan sind alle wichtigen Einnahmen- und Ausgabenarten mit den jeweiligen Vergleichswerten des Vorjahres darzustellen.
  2. Der Verbandstag (die Mitgliederversammlung) genehmigt den aufgestellten Haushaltsplan.

§5 Jahresabschluss

  1. Die Einnahmen und Ausgaben werden im Jahresabschluss (Kassenbericht) ausgewiesen. Der Kassenbericht soll wie der Haushaltsplan gegliedert sein.
  2. Zu dem in der BKV Duisburg – Satzung (§ 6 Abs.2) festgeschriebenen Termin legt der Vorstand dem Verbandstag den vom Kassenwart / Geschäftsführer zu erstellenden Kassenbericht zur Genehmigung vor. Nach Abschluss des Geschäftsjahres wird ein evtl. Überschuss auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Ein evtl. Verlustsaldo muss aus dem Etat des neuen Geschäftsjahres bzw. der Rücklage ausgeglichen werden, soweit der Vorstand bezüglich der finanziellen Geschäftsführung entlastet ist.

§6 Einnahmen

  1. Die Einnahmen des Verbandes bestehen im wesentlichen aus:
     
    Überschuss aus dem Vorjahr 
      b Mitgliedsbeiträge Startgebühren zu sportlichen Veranstaltungen (s. Seite 2, § 2 )
      c
     
    Ordnungsgelder, Rechtsmittelgebühren
    (s. WBSV-/ BSVN Satzungen und BKV Spielordnung d. entspr. Fachschaft)
      d zweckgebundene Zuwendungen
      e Spenden
      f

    Überschüsse aus sportlichen und geselligen Veranstaltungen, die
    im Auftrag des Verbandsvorstandes durchgeführt werden.
    Die Buchungen sämtlicher Einnahmen haben über das Konto des BKV DU zu erfolgen.

§7 Ausgaben

  1. Die Ausgaben des Verbandes ergeben sich im wesentlichen aus
    folgenden Aufwendungen:
       Kosten für Vorstandsaufwendungen und Verbandstage
      b Kosten für Aufwendungen des erw. Vorstandes
      c Mitgliedsbeiträge an übergeordnete Verbände / Vereine
      d Kosten der Verbands- und Geschäftsführung
      e Kosten für Sportveranstaltungen (s. a. § 2 Fachschaften)
      f Kosten für Ehrungen und Glückwunschadressen
    Einzelheiten zu den Einnahmen und Ausgaben siehe Seiten 5 – 8 im Anhang zur
    Finanzordnung.

Anhang zur BKV DU Finanzordnung 

            Mitgliedsbeiträge (BKV DU-Satzung § 4)  Euro

   1. a
Mitgliedsbeitrag (a Mitglied/Jahr)  7,50
   1. b
Verbandsorgan „Sport im Betrieb“  wie folgt gestaffelt:
   (Stand: 01. 01. 2012 - Pflichtabnahme – Zustellung per Post  – Bezugspreis für 1 Jahr )
   
 Gruppe             
 Staffelung nach Einzelmitglieder  Euro

 1           10 - 25                     17,93
 2 26 - 75  29,68
 3 76 - 150  51,58
 4 151 - 350  72,92
 5 351 - 1000 139,32
 6 1001 - >  277,86

§ 4 BKV DU – Satzung (Auszug)
Der Mitglieds-Jahresbeitrag (1.a) besteht im wesentlichen aus den Aufwendungen für die Geschäftsführung des Vorstandes, der Fachschafts- Ausschüsse und Beiträge für Mitgliedschaften in anderen Verbänden / Vereinen die der Verbandstag beschließt; und den Beiträgen an übergeordnete Verbände (DBSV, WBSV, BSVN, SSB, usw.), deren Erhöhung ohne Bestätigung durch den Verbandstag wirksam werden.

Zu §4  1a)  Aufschlüsselung der Mitgliedsbeiträge   € 7, 50

   
 Versammlungsbeschluss vom 17. 09. 2002

 BKV DU – Geschäftsführung (ab 1. 1. 2007)  2,38
 Stadtsportbund Duisburg  0,80
   3,18
   
 Stand: 01. 01. 2012  

 Sporthilfe Versicherung ARAG

 1,55

 Betriebssportverband Niederrhein 0,80
 Westdeutscher Betriebssportverband  1,22
 Deutscher Betriebssportverband  0,26
 Landessportbund NRW  0,22
 Verwaltungsberufsgenossenschaft  0,20
 GEMA  0,07
   4,32
 Zu § 7 a), b), d), e)  Aufwandsentschädigungen
 Fahrtkostenerstattung:

 Folgende Höchstsätze können steuerlich unschädlich geltend gemacht werden:
1.  Bahnfahrt 2. Kl. ( + erforderliche Zuschläge )  laut Beleg
2.  Öffentliche Verkehrsmittel - Fahrpreis  laut Beleg
3.  Kraftfahrzeuge (PKW) a km  (a Mitfahrer + 0,02)  0,30
4.  Motorrad / Motorroller a km  (a Mitfahrer + 0,01)  0,13
5.  Moped / Mofa a km    0,08
6  Fahrrad a km    0,05

Für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus (mehr als 100 Km ges.Fahrtstrecke) gilt:

Vor Antritt der Fahrt ist ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Übersteigt die PKW - Kilometerpauschale die vergleichbaren Kosten öffentlicher Verkehrsmittel beträchtlich, entscheidet der Vorstand im Einzelfall über die Höhe der Kostenerstattung.
Gleiches gilt für Reisen mit erforderlichen Übernachtungen (DBSVVerbandstag). Der / die Delegierte / n oder der Geschäftsführer sind verpflichtet im Voraus Vergleichsdaten einzuholen. Ortsübliche einfache bis mittlere Pensionen / Gaststätten sind zu bevorzugen. 

Tagesspesen:  a Sitzung / Turniertag / Endspiel

 1. Sitzungen:  Vorstand (max. 8 per Anno)  5,00
   erw. Vorstand (max. 4 per Anno )  5,00
   Fachschaftsversammlungen (max. 2 per Anno)  5,00
 2. BKV DU-Turniere/Pokalendspiele (Leitung und Aufsicht ) ( Sonderregelungen in den FS - Spielordnungen beachten )  10,00
 3. Gesch.- Führer u. Kassenwart im Wechsel (Besetzung der Geschäftsstelle wöchentlich 2 – 4 Std.
10,00
 4. Passwart ( Besetzung der Geschäftsstelle 12 per Anno, 2 – 4 Std.)
10,00
 5. Verbandstag: Vorstand u. erw. Vorstand   10,00
 6. Verbandstag: BSVN, WBSV   10,00
 7. DBSV - Verbandstag   10,00
 zu 1.- 7. werden zusätzlich Fahrtkosten nach § 7 erstattet.